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e-Ausstellerausweise (digital)

Einzelpreis
nach Nutzung
Bestellbar ab 20.03.2025

Zusätzliche digitale Ausstellerausweise bestellen Sie bitte hier.

Ausstellerausweise ermöglichen Ihren Mitarbeitern einen komfortablen und schnellen Zugang zu Ihrem Messestand.
Als Aussteller erhalten Sie ein kostenfreies digitales Kontingent an Ausstellerausweisen. Die Anzahl dieser Ausweise ist abhängig von der bestätigten Standfläche (siehe Bestellbedingungen).

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Downloads und Links

Bestellbedingungen zur Kategorie Ausstellerausweise

Grundsätzliches
Ausstellerausweise dienen dazu, dem Standpersonal des Ausstellers den Zugang zum Messestand zu ermöglichen.
Sie berechtigen den Inhaber, die Hallen in der Zeit zwischen 8.00 und 21.00 Uhr zu betreten.
Über das kostenlos zustehende Kontingent hinaus besteht die Möglichkeit, kostenpflichtige, digitale Ausstellerausweise zu bestellen.

Einlass mit Ausstellerausweis nach Tagen:
27.06.2025 13.00 - 20.00 Uhr
28.06.2025 10.00 - 18.00 Uhr
29.06.2025 10.00 - 17.00 Uhr


Kostenloses Kontingent
Auf Basis der bestätigten Grund-Standfläche werden für den Hauptaussteller folgende Kontingente vorgesehen. Aufbauten werden bei der Berechnung der kostenlosen Ausweise nicht berücksichtigt:

bis 20 m² Grund-Standfläche:                 4 Ausstellerausweise
21 bis 50 m² Grund-Standfläche:            8 Ausstellerausweise
51 bis 100 m² Grund-Standfläche:         15 Ausstellerausweise
101 bis 250 m² Grund-Standfläche:       25 Ausstellerausweise
251 bis 500 m² Grund-Standfläche:       35 Ausstellerausweise
501 bis 1000 m² Grund-Standfläche:     75 Ausstellerausweise
1001 bis 1500 m² Grund-Standfläche:  125 Ausstellerausweise
ab 1501 m² Grund-Standfläche:            200 Ausstellerausweise

Kostenloses Kontingent
Flächenunabhängig
Für jeden Mitaussteller sind unabhängig von der Standfläche zwei kostenlose Ausstellerausweise vorgesehen.

Kostenloses Kontingent für Aussteller auf Gemeinschaftsständen und Sonderveranstaltungen
Als Aussteller auf einem Gemeinschaftsstand oder einer Sonderveranstaltung können abweichende Regelungen gelten, die Ihr persönliches Ausstellerausweis-Kontingent betreffen. Bitte prüfen Sie Ihre besonderenTeilnahmebedingungen und/oder informieren Sie sich bei dem Organisator Ihres Gemeinschaftsstandes oder Ihrer Sonderveranstaltung.

Keine Berücksichtigung
Geschossflächen ggf. auf dem Stand befindlicher Aufbauten verändern nicht die Grundstandfläche und werden daher nicht für die Berechnung kostenloser Ausstellerausweise herangezogen.
Die Fläche von Serviceräumen wird ebenfalls nicht zur Grundstandfläche addiert.

Bei einer nachträglichen Standverkleinerung wird die zum Abrechnungszeitraum gültige Grund-Standfläche für die Berechnung des kostenlosen Kontingents zugrunde gelegt. Die darüber hinaus erhaltenen Ausweise werden in Rechnung gestellt, sofern sie genutzt werden. Bei einer nachträglichen Standvergrößerung werden die zusätzlichen kostenlos zustehenden Ausweise automatisch in digitaler Form in der Ticketverwaltung (ESC) zur Verfügung gestellt.

Über die Ticket-Verwaltung im Exhibitor Service Center (ESC) haben Sie Zugriff auf Ihre Ausstellerausweise. Hierüber können Sie Ihre Ausstellerausweise direkt an Ihr Standpersonal verteilen oder Registrierungscodes herunterladen.
Ab Ende März 2025 können Sie zusätzliche, registrierungs- und kostenpflichtige Ausstellerausweise im Aussteller-Shop unter: Performance & Style Days Hannover Business bestellen.
Zugang zur Ticketverwaltung (ESC) finden Sie im Dashboard unter "Meine Bestellungen".

Preisbedingungen zur Kategorie Ausstellerausweise

Preise, soweit nicht anders genannt, sind Nettopreise zzgl. gesetzl. MwSt.

Es gelten ausschließlich die am Tag der Bestellung im Bestellformular bzw. der Bestellmaske angezeigten Preise. Diese sind ebenfalls in der Eingangsbestätigung der Bestellung aufgeführt, die der Besteller unmittelbar nach Abgabe seiner Bestellung automatisch erhält.

Abrechnung
Die Abrechnung geht von der Anzahl der genutzten Ausstellerausweise aus. Davon abgezogen wird das flächengebundene Kontingent auf Basis der endgültigen Standflächenbelegung.
Die private Nutzung bzw. die Weitergabe von Ausstellerausweisen an Dritte wird ausdrücklich untersagt. Wir behalten uns vor, missbräuchlich verwendete Ausweise einzuziehen und zusätzlich den Gegenwert eines Besuchertagestickets in Rechnung zu stellen.
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